Machen Sie Ihren Flugschein

und fliegen Sie schon bald selber!

Individuelle Ausbildungslehrgänge

wir richten uns nach Ihrem Terminkalender!

Fliegen ist eine Leidenschaft.

Vielleicht auch schon bald Ihre!

Flugausbildung

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um Privatpilot zu werden?

Voraussetzung für die Ausbildung ist ein Mindestalter von 16 Jahren. Die Lizenz kann ab 17 Jahren erworben werden. Für die Anmeldung bei der Erlaubnisbehörde werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Kopie des Personalausweises oder Reisepass
  • Antrag auf Zuverlässigkeitsüberprüfung gemäß § 7 LuftSiG
  • Auskunft aus dem Fahreignungsregister (FAER)
  • 1 Passbild neueren Datums (digital ist ausreichend)
  • Augenärztlicher Untersuchungsbericht
  • Medical / Tauglichkeitszeugnis einer fliegerärztlichen Untersuchungsstelle  (Informationen zum Fliegerarzt in Ihrer Nähe erhalten Sie von uns)

Kann ich probieren, ob ich für die Ausbildung geeignet bin?

Wenn Sie sich noch nicht direkt sicher sind, ob Sie die Ausbildung beginnen wollen, können Sie mit einem unserer Fluglehrer einen Schnupperkurs buchen. Sie werden theoretisch in die Durchführung eines Fluges eingewiesen, bereiten gemeinsam mit Ihrem Fluglehrer das Flugzeug vor und üben sich in der Luft in der Handhabung des Flugzeuges unter sachkundiger Anleitung.

Ein Schnupperflug ist nicht nur eine tolle Möglichkeit, um zu sehen ob die Fliegerei in kleinen Maschinen etwas für Sie ist es ist auch ein tolles Erlebnis das man gut mit einem Freund teilen kann oder als Gutschein zu einem besonderen Event verschenken kann. Unser aktuelles Angebot finden Sie unter der Rubrik Schnupperflüge.

Welche Flugzeuge kann ich mit meiner Lizenz fliegen?

Mit der Lizenz PPL-A (Flugzeuge)  können Sie privat auf Flugzeugen der Klassen SPA (Single Pilot Airplane) im In- und Ausland fliegen. Dabei werden Sie am Anfang die in der Ausbildung verwendeten zwei- und viersitzigen Flugzeuge fliegen und später Ihre Berechtigungen auf weitere  ein- und mehrmotorige Muster erweitern können, die für die Führung durch einen Piloten zugelassen sind.

Mit der Lizenz LAPL-A (Flugzeuge) können Sie privat auf Flugzeugen der Klassen SPA mit bis zu 3 Passagieren fliegen. Man kann auch mit einem in Deutschland registrierten Flieger ins EU Ausland fliegen (jedoch nicht im Ausland einen Flieger mieten, das geht nur mit einer PPL(A)). Wer später ein Upgrade auf die PPL(A) machen möchte, kann dies jederzeit machen, hier fallen lediglich 15 Blockstunden zusätzlich an.

Wo findet die Ausbildung statt?

Als eine der führenden Flugschulen in Baden-Württemberg, konzentrieren wir uns auf die gehobenen Ansprüche in der Aus- und Weiterbildung von berufstätigen Privatpiloten.

Der internationale Baden-Airport bietet als unser Hauptausbildungsflugplatz eine tolle Option um die professionelle Schulung an größeren Flughäfen kennenzulernen. Während der Ausbildung fliegt man verschiedene Flugplätze an und ist somit bestens für die Lizenz und viele schöne Reisen vorbereitet.

Ein Teil der theoretischen Ausbildung wird im Selbststudium stattfinden, während die praktische Ausbildung sowie der zusätzliche Unterricht vor Ort am GAT des Baden Airparks stattfindet.

Wie erfolgt die Ausbildung?

Sie können sich Ihre theoretischen Kenntnisse bequem zu Hause in einem anerkannten Fernkurs aneignen mit einigen wenigen Stunden Nahunterricht in der Flugschule. Für die Theorieprüfung im Multiple-Choice-Verfahren können Sie sich computergestützt zielgerichtet vorbereiten.

Die theoretische Ausbildung und Prüfung umfasst folgende Sachgebiete:

  • Luftrecht und ATC-Verfahren
  • Sprechfunkverkehr
  • Allgemeine Luftfahrzeugkunde, Flugleistung und Flugplanung
  • Aerodynamik
  • Navigation
  • Meteorologie
  • Menschliches Leistungsvermögen
  • Betriebliche Verfahren, Verhalten in besonderen Fällen

Die Praktische Ausbildung:

Die Flugausbildung (PPL-A) umfasst mindestens 45 Flugstunden, davon mindestens 25 Stunden mit Fluglehrer, sowie mindestens 10 Stunden Alleinflug unter Aufsicht, davon mindestens 5 Stunden Überlandflug im Alleinflug mit mindestens einem Flug über 150 NM mit zwei Zwischenlandungen.

Für den LAPL-A umfasst die Flugausbildung mindestens 30 Flugstunden, davon mindestens 15 Stunden mit Fluglehrer, 6 im Alleinflug und 3 auf Überlandflügen.

Wie geht es nach der Ausbildung weiter?

Sie können Musterberechtigungen (Type Ratings) für Flugzeuge (mit einem max. Abfluggewicht von 2000kg, mehrmotorig oder mit Turbinenantrieb) erwerben. Diese Berechtigungen können Sie direkt an unserer Flugschule erwerben oder an einer der Flugschulen, die mit uns kooperieren. Wir beraten Sie gern dazu und organisieren Ihre weitere fliegerische Qualifikation.

Aufbauend auf Ihre Privatpilotenlizenz können Sie weitere Berechtigungen erwerben. Das sind zum Beispiel:

  • Nachtflugberechtigung (an der FSB möglich)
  • Instrumentenflugberechtigung (IFR) (Cooperation & Flugteil bei der FSB)
  • Lehrberechtigung (an der FSB möglich)
  • Class Rating Instructor (CRI – an der FSB möglich)
  • Kunstflugberechtigung
  • Berechtigung zum Schleppen von Segelflugzeugen
  • Bannerschleppberechtigung

Wozu brauche ich eine Klassen- oder Musterberechtigung?

Zur praktischen Ausübung Ihrer fliegerischen Tätigkeit werden Sie in der Regel zuerst auf einmotorigen kleineren Flugzeugen ausgebildet. Mit wachsender Flugerfahrung werden Sie auch technisch kompliziertere Luftfahrzeuge mit höheren Flugleistungen fliegen wollen. Das erfolgt durch Unterschiedsschulungen zwischen Flugzeugen innerhalb einer Klasse und durch die Ausbildung auf entsprechenden neuen Luftfahrzeugmustern (auch mit Turbinenantrieb) mit anschließender Prüfung.

Wenn Sie bei Ihren Flugvorhaben nicht immer auf Tageslicht und gutes Wetter angewiesen sein wollen, dann wird eine Nacht- und Instrumentenflugausbildung Bestandteil Ihrer weiteren fliegerischen Karriere sein.

Wir beraten Sie gerne und unterbreiten Ihnen ein Angebot.

Wozu brauche ich ein Flugfunkzeugnis?

Für eine qualifizierte und sichere Durchführung des Flugfunkverkehrs ist eine Ausbildung notwendig und die Berechtigung wird nach einer theoretischen und praktischen Prüfung erteilt. Sie können ein Flugfunkzeugnis für den Sprechfunk bei Flügen nach Sichtflugregeln in deutsch (BZF II) oder englisch (BZF I) oder das Allgemeine Flugfunkzeugnis (AZF) erwerben, dass Sie auch befähigt bei Flügen nach Instrumentenflugregeln sicher mit Luft- und Bodenfunkstellen zu kommunizieren.

Missverständnisse in der Kommunikation haben in der Luftfahrt leider schon zu ernsthaften Vorkommnissen geführt. Deshalb fordert die ICAO (International Civil Aviation Organization) regelmäßige Tests der Sprachkompetenz. Diese Tests in Englisch können Sie bei unseren Sprachprüfungen ablegen, verlängern und auch erneuern.

Wie bleibe ich fliegerisch fit?

Wer sich der Fliegerei als Hobby oder Beruf verschrieben hat, der hat sich auch für ständiges Lernen entschieden. Ihre Flugerfahrung wird mit jedem Flug wachsen. Kein Pilot kann so alt werden, dass er alle möglichen Erfahrungen und Fehler schon selbst erlebt hat. Wir setzen auf Weitergabe von Erfahrungen als Kern unseres Verständnisses von Flugsicherheit. Für Trainingsflüge und Sicherheitstrainings stehen Ihnen erfahrene Fluglehrer zur Seite. Diese beraten Sie auch gerne bei der Vorbereitung und Durchführung von Überlandflügen. Ein Sicherheitspilot kann Sie auf Wunsch auch begleiten.

Sollten Sie fliegerisch etwas aus dem Tritt gekommen sein, wird ein theoretische und praktische Auffrischungsschulung diesen Umstand ändern können. Nutzen Sie auch das Potenzial Ihrer Mitflieger. „Co-Piloten“ ohne Lizenz qualifizieren wir in der Unterstützung bei der Navigation und beim Auftreten von Notlagen (Pinch-Hitter).

Jetzt mehr Erfahren über eine Ausbildung bei der Flugschule Baden!